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Gebäude Energie Gesetz GEG 2024 zusammen gefasst

von | 20. Sep 2023

GEG 2024

Gerne teilen wir die Informationen zum neuen Gebäude Energie Gesetz HEG 2024, die unser langjähriger Lieferant und Geschäftspartner Viessmann zusammen gestellt hat. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Angaben um eine Momentaufnahme aus September 2023 handelt. Ob und inwieweit die hier beschriebenen Regularien, Gesetzesänderungen und Zuschüsse sich manifestieren, muss die Zukunft zeigen.

Der GEG Fahrplan und die Auswirkungen*

Das GEG wird mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Daraus resultieren einschlägie Stichtage für das Inkrafttreten der 65% EE Pflicht für Gebäudebesitzer.

  • Stichtag 01.01.24 für alle Neubauten
  • Stichtag 30.06.26 für Gemeinden > 100 000 Einwohner
  • Stichtag 30.06.28 für Gemeinden < 100 000 Einwohner

Alle Heizungsanlagen, insbesondere Öl- und Gasheizungen, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktobers 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden (§ 71 Abs. 12), müssen keinerlei weitere Auflagen erfüllen – weder jetzt noch in Zukunft.

Für weitere Einzelheiten und anschauliche Beispiele beachten Sie bitte das Viessmann_GEG_2023-09. Dieses Dokument wurde seitens Viessmann mit deren bestem Stichtags-Wissen zusammen- und zur Verfügung gestellt. Wir geben das gerne weiter und weisen nochmal auf die Tatsache hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.

Hier geht es zum Viessmann_GEG_2023-09.
(zur Ansicht benötigen Sie einen Acrobat pdf-Reader)

*Quelle: Viessmann